Wir suchen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/einen
freie/n Mitarbeiter/in gem. § 611 BGB auf Honorarbasis,
für unseren Bereich der Heimaufsicht im Amt für Recht und Ordnung.
Ihre Aufgaben bei uns sind:
Überprüfung der Qualität in stationären Einrichtungen bzw. in ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach §§ 17 und 18 WTPG. Hierzu gehört unter anderem:
- Beurteilung der Bewohnerdokumentationen:
- Prüfung von aufgestellten Pflegeplanungen für pflegebedürftige Bewohner und die Aufzeichnung der Umsetzung,
- Prüfung von aufgestellten Förder- und Hilfeplänen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und die Aufzeichnung der Umsetzung (insbesondere im Hinblick auf die Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, Selbstverantwortung, Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben).
- Beurteilung der Pflege:
- humane und aktivierende Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse unter Achtung der Menschenwürde,
- Ursachenfeststellung bei Pflegemängeln und –fehlern,
- Beurteilung der Betreuungsqualität für die Bewohner,
- Überwachung der sozialpädagogischen Betreuung und heilpädagogischen Förderung bei behinderten Menschen.
- Berichterstattung an die Heimaufsichtsbehörde in schriftlicher Form.
Die Tätigkeit umfasst zirka zwei Begehungen pro Monat mit einem Umfang von etwa 7 Stunden pro Begehung.
Sie verfügen über:
- eine abgeschlossene Ausbildung als examinierte/r Altenpfleger/in, examinierte/r, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, examinierte/r Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Heilerziehungspfleger/in bzw. ein abgeschlossenes Studium im Pflegebereich (m/w),
- mehrjährige Berufserfahrung im oben genannten Aufgabenbereich,
- Kenntnisse im Bereich der Umsetzung der vereinfachten Pflegedokumentation (SIS – Strukturierte Informationssammlung) wären wünschenswert,
- eine Fahrerlaubnis der Klasse B,
- Bereitschaft den privaten PKW zu nutzen,
- gute Kenntnisse in der Handhabung von MS-Standard-Software,
- eigenverantwortliches Arbeiten, Zuverlässigkeit und Flexibilität,
- Teamfähigkeit und ein sicheres und freundliches Auftreten,
- sicherer Umgang mit kritischen Situationen und Durchsetzungsfähigkeit.
Wir bieten Ihnen:
- eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 27,00 € brutto (Stundenhonorar), inklusive Fahrt-, Telefonkosten und Gutachtenerstellung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, schicken Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 21. Mai 2018 per E-Mail an: Herr Urban, E-Mail-Adresse: J.Urban@rems-murr-kreis.de.
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Frau Karsten, Leiterin des Fachbereichs Kreispolizeibehörde, Tel.: 07151 501-1381.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Fachbereich Personalbetreuung