Im Rahmeneiner Mitgliedschaft erstellen wir Einkommensteuererklärungen ( gem. § 4Ziff. 11 StBerG).
Wir erstellen Einkommensteuererklärungausschließlich bei Einkünfte aus:
· nichtselbstständiger Tätigkeit(auch Beamte)
· Renten
· Versorgungsbezügen
· Unterhaltsleistungen
Des Weiteren bei Einkünften aus:
· Vermietung und Verpachtung
· Kapitaleinkünfte
· SonstigeEinkünfte (private Veräußerungsgeschäfte)
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Sobald ein neuer Job von Lohnsteuerhilfe Backnang e.V. -Lohnsteuerhilfeverein- eingestellt wird, schicken wir Dir eine Mail.